Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung
Basketball ist keine ungefährliche Sportart. Wer sich dabei verletzt und keine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung besitzt, muss sich möglicherweise Konsequenzen mit großer Tragweite stellen. Der Irrglaube, dass der Staat bei Berufsunfähigkeit finanzielle Absicherung bietet, ist noch immer weit verbreitet. Wer jedoch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt fähig ist, seinen Beruf auszuüben, erhält wenig staatliche Hilfe.
Fakt ist, dass der Staat selbst bei plötzlicher Schwerbehinderung oft Leistungen verweigert. Sogar bei einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten Berufsunfähige im Durchschnitt nur rund 30 Prozent ihres vorherigen Bruttolohns. Daher ist eine private Absicherung unbedingt notwendig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthält, zahlt bereits eine Rente, wenn man seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Im Fall einer Verletzung ist natürlich zunächst wichtig, dass man ausreichend krankenversichert ist. Hier ist zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu unterscheiden. Private Gesellschaften errechnen die Höhe der Beiträge auf Grundlage des Geschlechts, des Lebensalters und der Risikogruppe, bei gesetzlichen Krankenkassen bestimmt das Bruttoeinkommen. Kennzeichnend für private Krankenversicherungen
ist außerdem, dass der Kunde weitgehend frei darüber entscheiden kann, welche Leistungen er erhalten will. Bei gesetzlichen Krankenkassen dagegen sind diese größtenteils gesetzlich vorgegeben. Wegen der für 2011 geplanten Beitragserhöhungen sowie vereinzelten Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Gesellschaften, ist die private Alternative für viele sinnvoller geworden.
Privat Versicherte können sich, falls gewünscht, für viele Bereiche umfassend versichern lassen. Darunter fallen unter anderem Sehhilfen, Chefarztbehandlung und Psychotherapie. Viele Kundengruppen sind zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung berechtigt, unter anderem
Selbstständige, Studenten und Angestellte. Für Angestellte gilt, dass sie über einen Zeitraum von drei Jahren ein Jahresbruttogehalt von mehr als 49.950 Euro erhalten haben müssen.
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